15. Subsumtion Es liegt ein gültiger Strafantrag der Privatklägerin zur Bestrafung des Beschuldigten wegen sexueller Belästigung vor (pag. 186 f.). Der Beschuldigte trat am ________ 2018 zwischen 18.30 bis 18.40 Uhr bei der Besichtigung seines Hauses am G.________ (Weg) in E.________ von hinten an die Privatklägerin heran und berührte sie mit den Händen am Gesäss. Danach legte er seine Hände an bzw. um ihre Hüfte und bewegte sie Richtung ihre Vagina.