Im Weiteren schilderte die Privatklägerin auch schon in den ersten Einvernahmen Gefühle und nachvollziehbare Überlegungen. Sie erklärte zum Beispiel, sie sei mit dem Beschuldigten ins Untergeschoss gegangen, weil sie Angst gehabt habe, dass es sonst noch schlimmer werden könnte (pag. 24 Z. 78). Weiter beschrieb sie eindrücklich, dass sie Angst gehabt, sich verletzt gefühlt sowie gedacht habe, dass er sie vergewaltigen würde (pag. 25 Z. 123), oder, dass sie den Beschuldigten, als er sie berührt habe, «mit viel Kraft» gepackt habe, um ihm zu zeigen, dass sie das nicht wollte (pag. 25 Z. 113). Lebensnah ist auch ihre Schilderung, wie sie sich nach dem nächsten Ausgang umgesehen und sich über-