Fragen nach anderen Erlebnissen hätten bei ihr nämlich stärkere Emotionen hervorgerufen als ihre Schilderung betreffend die angeblichen Ereignisse am ________ 2018 (zum Ganzen pag. 461). Die «sichtbare Aggravierung der emotionalen Lage der Privatklägerin im Verlaufe des Verfahrens» sei mit ihren traumatischen Erlebnissen in der Kindheit und mit anderen Kollegen sowie mit der Freistellung als Lehrerin aufgrund einer Beziehung zu einem Schüler zu erklären. Im Übrigen sei die Privatklägerin erst seit dem ________ 2019 krankgeschrieben, was nahelege, dass die darauffolgende Therapie nichts mit dem angeblichen Vorfall vom ________ 2018 zu tun habe (zum Ganzen pag.