_ 2018 für die Privatklägerin dargestellt habe. Daraus gehe nämlich hervor, dass es nach der Absage bzw. Verschiebung der erstinstanzlichen Gerichtsverhandlung vom 17. März 2020 infolge der Covid-19 Pandemie zu mehrfachen Retraumatisierungen und Suizidversuchen der Privatklägerin gekommen sei. Weiter sei dem Kurzbericht zu entnehmen, dass die Privatklägerin den Vorfall gegenüber ihrer Therapeutin gleich geschildert habe wie den Strafverfolgungsbehörden.