Er habe die Vorwürfe pauschal bestritten und weder Gefühle erwähnt noch Konversationen geschildert. Laut ihm seien die Privatklägerin und er «praktisch stillschweigend fast durchs Haus gerannt», was angesichts dessen, dass er ihr gemäss seiner Behauptung die Baufortschritte habe zeigen wollen, höchst unglaubhaft erscheine. Weiter habe er keine eigenen Gefühle erwähnt, obwohl hätte erwartet werden dürfen, dass er der Privatklägerin das Haus mit Freude und Stolz gezeigt habe. Seine überaus knappen Angaben betreffend die gemeinsame Hausbesichtigung erweckten insgesamt den Anschein, als wolle er nicht näher darauf eingehen bzw. «diesen Punkt schnell abhandeln».