Der Beschuldigte habe ihr aber den Weg versperrt, indem er in den Türrahmen des Zimmers gestanden sei und seine Arme seitlich ausgestreckt habe. Als die Privatklägerin auf ihn zugegangen sei, habe er seine Arme gegen sie ausgestreckt und versucht, sie festzuhalten bzw. zu berühren. Dabei habe er sie kurz/leicht am unteren Rücken bzw. an den Hüften berührt. Anschliessend habe er der Privatklägerin noch das Untergeschoss des Hauses zeigen wollen. Dabei habe er ihr erneut wiederholt «Sex vorgeschlagen».