Die Privatklägerin habe daraufhin seine Hände weggestossen, sich vom Beschuldigten entfernt und ihm gesagt, dass sie das nicht wolle. In der Folge habe der Beschuldigte dennoch «(sinngemäss) Sex vorgeschlagen» bzw. die Privatklägerin wiederholt um Sex gebeten, indem er ihr gesagt habe, sie könnten «es» schnell machen, er habe schon lange keinen Sex mehr gehabt. Die Privatklägerin habe dies verneint und dem Beschuldigten gesagt, er solle damit aufhören. Zudem habe sie das Haus verlassen wollen. Der Beschuldigte habe ihr aber den Weg versperrt, indem er in den Türrahmen des Zimmers gestanden sei und seine Arme seitlich ausgestreckt habe.