Auf dem Weg zur Party habe er mit ihr einen Zwischenstopp bei seinem «neuen» Haus am G.________ (Weg) gemacht, um ihr den Fortschritt der Renovationsarbeiten zu zeigen. Als er der Privatklägerin das Haus von Innen gezeigt habe, sei er von hinten an sie herangetreten und habe sie mit beiden Händen am Gesäss berührt. Dann habe er seine Hände an/um ihre Hüfte geschoben/gelegt und Richtung ihre Vagina bewegt. Die Privatklägerin habe daraufhin seine Hände weggestossen, sich vom Beschuldigten entfernt und ihm gesagt, dass sie das nicht wolle.