_ 2021 auf das Einreichen einer Duplik (pag. 541). Mit Verfügung vom 17. Juni 2021 erachtete die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel als abgeschlossen (pag. 547 f.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein aktueller Bericht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 17. November 2020 (pag. 435 ff.), und ein Strafregisterauszug, datierend vom 20. November 2020 (pag. 440), eingeholt.