2. Berufung Mit Schreiben vom 3. Juli 2020 meldete Rechtsanwältin B.________ für A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) gegen dieses Urteil fristgerecht Berufung an (pag. 362). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 18. September 2020 (pag. 368 ff.). Mit Eingabe vom 12. Oktober 2020 reichte Rechtsanwältin B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten fristgerecht die Berufungserklärung ein. Sie focht das Urteil der Vorinstanz vollumfänglich an (pag. 418 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Schreiben vom 20. Oktober 2020 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 425 f.). Rechtsanwalt D.__