Im Zivilpunkt wird weiter verfügt: 1. Die Zivilklage der Privatklägerin C.________ wird auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 Bst. b StPO). 2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. III. Weiter wird verfügt: 1. Folgende Gegenstände werden der Privatklägerin nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben: 2 - 1 Kleid - 1 Schal 2. [Eröffnungs-und Mitteilungsformel]