1. Die beschlagnahmten Gegenstände (PC-Terminal „Asus Eee Top" inkl. Zubehör U5010, Computer „Fujitsu" U5011, Computer „HP" U5012, PC-Terminal „Elo" inkl. Zubehör U5015 und Drucker „Epson" U5016) werden nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist aus der Beschlagnahme entlassen und A.________ zurückgegeben.