Rechtsanwalt B.________ macht für das oberinstanzliche Verfahren mit Kostennote vom 22. September 2021 ein Honorar von insgesamt CHF 10'864.15 (Zeitaufwand: 28.4167 Stunden zu je CHF 350.00; Auslagen: CHF 141.60; Mehrwertsteuer: jeweils zuzüglich 7.7%, ausmachend CHF 776.73) geltend (pag. 08 294 ff.). Die geforderte Entschädigung wird von der Anschlussberufungsführerin bestritten: Beim Verteidiger handle es sich nach eigenen Angaben um einen Rechtsvertreter, der sich mit der Materie auskenne und das Verfahren dürfte für diesen keine erhöhte Komplexität aufweisen.