V. Genugtuung Der Beschuldigte beantragt im Berufungsverfahren eine Genugtuung in der Höhe von CHF 5'000.00. Zur Begründung führt er mit Verweis auf das Urteil 6B_1087/2017 vom 18. Januar 2018 zusammengefasst aus, die bundesgerichtliche Rechtsprechung nenne als Beispiele für mögliche Ursachen einer besonders schweren Verletzung der persönlichen Verhältnisse eine öffentlich durchgeführte Verhaftung oder Hausdurchsuchung, eine sehr lange Verfahrensdauer sowie Auswirkungen der Strafuntersuchung auf familiäre Beziehungen.