15.2.4 Anklageänderung Im Weiteren ist eine Anklageänderung nach Art. 329 Abs. 2 bzw. Art. 333 Abs. 1 StPO mit gleicher Begründung zu verwerfen. Mangels Qualifikationsverfügung der ESBK konnte sich der Beschuldigte unter Geltung des altrechtlichen SBG nicht im Sinne von Art. 56 Abs. 1 Bst. a strafbar machen. Würde der Anklagebehörde im Berufungsverfahren die Möglichkeit eingeräumt, die Anklage auf die Tatbestandselemente von Art. 130 Abs. 1 Bst.