56 Abs. 1 Bst. a SBG – vor Erlass einer verwaltungsrechtlichen Feststellungsverfügung über die Qualifikation des fraglichen Automaten erfüllt sein (vgl. zum Ganzen: BGE 138 IV 106 E. 5.3 sowie auch Urteil des Bundesgerichts 6B_286/2018 vom 26. April 2019 E. 3.6.3). 15.1.2 Subsumtion Die Vorinstanz hat den dem Beschuldigten zur Last gelegten Sachverhalt zutreffend unter die Bestimmung von Art. 56 Abs. 1 Bst. c SBG subsumiert. Es kann vorab ebenfalls auf ihre Ausführungen (S. 20 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 08 153 ff.) sowie auf die Ausführungen der ESBK in der Strafverfügung