Insofern erfülle das Aufstellen von Geräten mit darauf installierten Spielbankenspielen die Tathandlung des «Organisierens». Auch führe gemäss Botschaft zum Geldspielgesetz Spielbankenspiele durch, wer Handlungen vornehme, die mit der konkreten Umsetzung eines Spielbankenspiels oder mit dem öffentlich Zugänglichmachen