Nachdem die Geräte anlässlich der Hausdurchsuchung vom 27.05.2011 beschlagnahmt worden waren, hat der Beschuldigte spätestens seit dem 03.07.2011 bis mindestens 30.11.2012 eine unbestimmte Anzahl Geräte – jedoch mindestens eines – mit mindestens den auf den Geräten U5010 und U5015 angebotenen 27 automatisierten Glücksspielen der Spielapplikationen „VegasPlay" oder „Till Casino" angeboten. Über den gesamten Zeitraum hat der Beschuldigte mit dem Betrieb der Geräte einen Gewinn von CHF 220'948.65 erwirtschaftet. III. Rechtliche Würdigung