08 293 ff.). Auf entsprechende Aufforderung der Verfahrensleitung hin nahm die Anschlussberufungsführerin mit Schreiben vom 4. Oktober 2021 zum geltend gemachten Entschädigungsanspruch des Beschuldigten Stellung (pag. 08 303 f.). Auf diese Stellungnahme wurde seitens des Beschuldigten mit Schreiben vom 8. Oktober 2021 reagiert (08 307 f.).