2 2. Berufung In der form- und fristgerecht erfolgten Berufungserklärung vom 16. September 2020 erklärte der Beschuldigte, neu vertreten durch Rechtsanwalt B.________, die vollumfängliche Anfechtung des erstinstanzlichen Schuldspruchs wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken, begangen in der Zeit vom 24. August 2009 bis 27. Mai 2011 sowie vom 3. Juli 2011 bis 30. November 2012 (pag. 08 175 ff.).