2'150.65. Insgesamt ergibt sich eine Entschädigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte von CHF 29'033.55. 26.3 Oberinstanzliches Verfahren Der Kostennote von Rechtsanwalt Dr. B.________ vom 5. Juli 2021 (pag. 1410 ff.) ist für das oberinstanzliche Verfahren ein Aufwand von rund 37 Stunden zu CHF 280.00, ausmachend CHF 10'377.80, zuzüglich Auslagen in der Höhe von CHF 63.70 sowie Mehrwertsteuer von CHF 804.00 zu entnehmen, was eine beantragte Entschädigung von insgesamt CHF 11'245.50 ergibt. Das oberinstanzlich geltend gemachte Honorar erscheint mit Blick auf Art. 17 Abs. 1 Bst. f PKV als zu hoch.