Dabei handelt es sich um effektiv getätigte notwendige Aufwendungen und nicht um allgemeinen Büroaufwand. Entsprechend besteht kein Ersatzanspruch für Dossierpauschalen oder den Versand von E-Mails, da diesen Positionen keine Aufwendungen gegenüberstehen. Zum Honorar von CHF 25'000,00 dazu kommen folglich Auslagen in der Höhe von CHF 1'882.90 sowie die Mehrwertsteuer, welche anteilsmässig mit 8% bzw. 7.7% zu berechnen ist, ausmachend CHF 2'150.65. Insgesamt ergibt sich eine Entschädigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte von CHF 29'033.55.