11. März 2019: 1.5 h). Mit Blick auf die eingereichte Stellungnahme von 9 Seiten erachtet die Kammer diesen Aufwand als nicht mehr vollständig geboten. Gleiches gilt bezüglich der mit insgesamt 16 Stunden ausgewiesenen Vorbereitung der Hauptverhandlung. Schliesslich dauerte die Fortsetzung der Verhandlung nur knapp zwei Stunden (15:00 – 16:40 Uhr). Das Honorar ist vorliegend im Rahmen der PKV als Pauschale festzulegen, ohne dass die einzelnen zu berücksichtigenden Arbeitsstunden oder der gebotene Stundensatz im Einzelnen zu prüfen wäre.