1158 ff.) geht hervor, dass er für die Wegzeit jeweils den vollen Honoraransatz veranschlagt, was nicht der PKV entspricht. So wird für den 18. Juni 2015 nebst einer Besprechung mit dem Klienten eine Einvernahme des Klienten inkl. Vor- und Nachbesprechung sowie eine weitere Position zuzüglich Wegzeit und ein Aufwand von insgesamt 5.82 Stunden (1.00h + 0.33h + 4.50h) geltend gemacht. Die Einvernahme dauerte von 14:06 bis 15:45 Uhr (pag. 74) und fand in Thun an der Scheibenstrasse statt; die Besprechung mit dem Klienten dauerte gemäss Zusammenstellung eine Stunde. Der gebotene Aufwand beläuft sich mithin auf rund drei Stunden.