Nicht angezeigt sind jedoch weitere Zuschläge. Entsprechend erscheint ein Honorar von CHF 25'000.00 angemessen. Mit einem entsprechenden Honorar ist der gebotene Aufwand zudem durchaus angemessen entschädigt. Aus der von Rechtsanwalt Dr. B.________ eingereichten Zusammenstellung der erbrachten Leistungen (pag. 1158 ff.) geht hervor, dass er für die Wegzeit jeweils den vollen Honoraransatz veranschlagt, was nicht der PKV entspricht.