1156 ff.) ist ein Aufwand von rund 123 Stunden zu CHF 280.00 (MLaw zu CHF 200.00), ausmachend CHF 34'422.40, zuzüglich Auslagen in der Höhe von CHF 2'079.50 sowie Mehrwertsteuer von CHF 2'855.95 zu entnehmen, was eine beantragte Entschädigung von insgesamt CHF 39'357.85 ergibt. Es wird eine überdurchschnittliche Bedeutung der Sache und ein überdurchschnittlicher gebotener Zeitaufwand sowie eine durchschnittliche bis überdurchschnittliche Schwierigkeit der Sache bei der Honorarbemessung zu Grunde gelegt und zudem auf Grund der langen Mandatsdauer ein Zuschlag gemäss Art 18 i.V. mit Art. 9 PKV geltend gemacht.