Selbst im Falle eines Sturzes auf der präparierten Piste hat der Pistenbenützer das Risiko selbst zu tragen, wenn er zu schnell gefahren ist und infolgedessen über den Pistenrand geraten ist. Eine weitergehende Absperrung oder Sicherung könnte nur verlangt werden, soweit auch bei vorsichtigem und den persönlichen Fähigkeiten angepasstem Fahrverhalten Unfallgefahr besteht (SBS- Richtlinie Ziff. 86 ff.). Eine solche müsste vorliegend allerdings aufgrund der übersichtlichen und breiten Piste, der guten Sichtverhältnisse und der gut erkennbaren schwarz-gelben Markierungsstangen verneint werden.