schwarz-gelben Markierungsstangen signalisierten Pistenbenützern, dass sich in diesem Bereich eine Gefahrenstelle befindet und ein gefahrloses Abschwingen bzw. Stehenbleiben von der Piste in den Randbereich an dieser Stelle nicht möglich ist. Ebenso mahnt die Signalisation zu einem gewissen Abstand vom Pistenrand, so dass das Risiko durch einen Sturz von der Piste in den Randbereich reduziert wird. Selbst im Falle eines Sturzes auf der präparierten Piste hat der Pistenbenützer das Risiko selbst zu tragen, wenn er zu schnell gefahren ist und infolgedessen über den Pistenrand geraten ist.