Es stellt sich somit die Frage, ob die Unfallstelle mit den vorgenannten – im Unfallzeitpunkt vorhandenen – Absperrungen ausreichend gesichert war. Auf Pisten, am Pistenrand und im unmittelbaren Grenzbereich einer Piste sind die nicht wegräumbaren Hindernisse, wie Betonsockel, Brunnen, Gräben, […], Bachbetten zu signalisieren. Hindernisse solcher Art sind zudem zu polstern oder durch Absperrungen zu entschärfen (die Absperrung ist eine optische, nicht stabile Konstruktion, die jederzeit umgangen werden kann [SBS-Richtlinie Ziff. 82] im Gegensatz zur Abschrankung, die eine stabile Konstruktion darstellt, die das Befahren der Gefahrenzone ausschliesst [SBS-Richtlinie Ziff.