Des Weiteren wurde der Pistenverlauf durch die schwarz-gelben Markierungsstangen gekennzeichnet (pag. 265 f.; pag. 663), von denen man bereits die nächste rote Pistenrandmarkierungsstange mit oranger Einfärbung (80 cm) erkennen konnte. Dies entspricht Ziff. 21 und 24 der SKUS-Richtlinien. Einzig bei fehlender Markierung könnten Unsicherheiten in Bezug auf die Ausdehnung der Piste entstehen. Durch die beidseitigen Markierungen waren die Pistenränder allerdings bestimmt und die Piste damit klar begrenzt.