30 Sichtverhältnissen sicher den Weg ins Tal finden. Die Markierungen müssen während des ganzen Winters kontrolliert und instand gehalten werden (SKUS- Richtlinie Ziff. 18). Gemäss SKUS-Richtlinie Ziff. 21 sind Pisten in der Mitte oder beidseits zu markieren. Bei beidseitiger Markierung ist die Markierung des rechten und des linken Pistenrandes unterschiedlich zu gestalten, damit die Benützer die beiden Pistenränder zweifelsfrei auseinanderhalten können. Um das Erkennen der Markierung bei schlechter Sicht zu verbessern, soll diese mit oranger Tagesleuchtfarbe ergänzt werden (SKUS-Richtlinie Ziff.