Da sich der Unfall am 26. Februar 2015 ereignete, sind die damals geltenden Ausgaben der Richtlinien aus dem Jahr 2012 massgebend. Entgegen der Ansicht der Verteidigung können die überarbeiteten Richtlinien aus dem Jahr 2019 nicht als Interpretationshilfe beigezogen werden, da sie keine Rückschlüsse auf den im Tatzeitpunkt geltenden Sorgfaltsmassstab zulassen.