Obwohl diese Richtlinien kein objektives Recht darstellen, erfüllen sie eine wichtige Konkretisierungsfunktion im Hinblick auf die inhaltliche Ausgestaltung der Verkehrssicherungspflicht (BGE 130 III 193 E. 2.3 mit Hinweisen; Urteile des Bundesgerichts 4A_489/2014 vom 20. Februar 2015 E. 5.1; 4A_206/2014 vom 18. September 2014 E. 3.3; 6B_925/2008 vom 9. März 2009 E. 1.1). Die SKUS- und die SBS-Richtlinien wurden letztmals im Jahr 2019 herausgegeben. Da sich der Unfall am 26. Februar 2015 ereignete, sind die damals geltenden Ausgaben der Richtlinien aus dem Jahr 2012 massgebend.