Ob eine zusätzliche Signalisation mit Markierungsstangen und – seilen den Tod von J.________ verhindert hätte, ist unklar. 28 V. Rechtliche Würdigung 14. Vorbemerkungen Vorab kann auf die allgemeinen rechtlichen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 14 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1202 ff.). Die wichtigsten Punkte sind hier dennoch aufzuführen bzw. zu wiederholen (vgl. Ziff. 15 hiernach).