Derartige Seile weisen auf eine Gefahr hin; sie sind jedoch nicht zum Auffangen oder Rückhalten von Skifahrern konstruiert. Während es denkbar ist, dass zusätzliche Markierungsstangen oder -seile entgegen ihrem Zweck J.________ aufgefangen hätten, ist ebenso denkbar, dass diese am weiteren Verlauf nichts zu ändern vermocht hätten (vgl. dazu auch pag. 1357, wonach selbst die Privatkläger davon ausgehen, dass eine zusätzliche Markierung den Sturz in den Bach je nach Umständen nicht hätte verhindern können). 13.7 Erwiesener Sachverhalt