Sie fuhr mithin unkontrolliert und ohne Einfluss auf ihren Fahrweg nehmen zu können rechts von den Markierungsstangen vorbei durch den Neuschnee in den Graben. Eine zusätzliche Signalisation mit weiteren Stangen entlang des Grabens hätte an dieser unkontrollierten Fahrt nichts ändern können – selbst wenn J.________ vor der Gefahr gewarnt worden wäre, hätte sie infolge des Kontrollverlustes der Spur zurück auf die Piste nicht zu folgen vermocht. Gleiches gilt – jedenfalls in dubio pro reo – auch bezüglich eines Markierungsseils. Derartige Seile weisen auf eine Gefahr hin;