__ in Unkenntnis der Gefahr bewusst durch den Neuschnee rechts von den schwarz-gelben Markierungsstangen gefahren wäre. Diesfalls hätte sie beim Vorhandensein einer Markierung eine anderweitige Fahrspur gewählt. Vorliegend ist jedoch davon auszugehen, dass J.________ nach dem Verlassen der Piste die Kontrolle über ihre Skier verloren hat und deshalb der Fahrspur vor den Markierungsstangen zurück auf die Piste nicht mehr folgen konnte. Sie fuhr mithin unkontrolliert und ohne Einfluss auf ihren Fahrweg nehmen zu können rechts von den Markierungsstangen vorbei durch den Neuschnee in den Graben.