27 sam beseitigen oder durch Setzen von Markierungsstangen und –seilen entlang dem Graben und quer zur Piste signalisieren müssen. Ein Zuschütten des Grabens hätte den Unfall und damit den Tod von J.________ mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert. Ob eine Signalisation des Grabens den Tod hätte verhindern können, ist demgegenüber fraglich. Zu bejahen wäre dies zweifellos, wenn J.________ in Unkenntnis der Gefahr bewusst durch den Neuschnee rechts von den schwarz-gelben Markierungsstangen gefahren wäre.