Keine Spuren gab es rechts von den vorgenannten Markierungsstangen in den Graben. Die entsprechenden Spuren der abschwingenden Skifahrer im Randbereich der Piste stellten denn auch das Nebenweglein dar, welches J.________ befahren wollte. J.________ fuhr mithin bewusst auf dem Nebenweglein abseits der Piste. Dieses führte jedoch vor den Markierungsstangen wieder zurück auf die Piste. Fraglich ist, ob J.________ bewusst in Richtung des Grabens rechts von der Markierung bzw. der Piste weiterfuhr oder ob sie die Kontrolle über ihre Skier verlor und deshalb nicht mehr rechtzeitig zurück auf die Piste einbiegen konnte.