Soweit die Verteidigung vorbringt, dass sich nach dem Unfall von J.________ zahlreiche Personen im Bereich der Unfallstelle aufgehalten hätten, dort über den ursprünglichen Pistenrand gefahren seien und der Pistenrand im Zeitpunkt der Fotoaufnahmen nicht mehr mit jenem im Unfallzeitpunkt verglichen werden könne (pag. 1311), ist anzumerken, dass nicht klar ist, ob die Spuren neben der Piste vor dem Unfall oder anlässlich der Rettung entstanden sind. R.________ äusserte anlässlich einer telefonischen Befragung durch die Polizei vom 7. März 2015, dass viele Spuren durch den Rettungseinsatz zerstört worden seien.