24 schreiben könne, gab er an, es gäbe ein Seil ausserhalb der Skipiste. […] der Schnee sei relativ sulzig gewesen neben der Piste (153, Z. 137 ff.). Ferner gab er an, es seien ein oder zwei Kinder bei dem Loch, aber ausserhalb der Piste gewesen (pag. 154, Z. 190 ff.). V.________ gab anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 17. August 2016 auf Frage, ob er die Unfallstelle beschreiben könne, an: «Der Graben neben der Piste» (pag. 168, Z. 123 f.).