22 dass der Weg vor den schwarz-gelben Markierungsstangen wieder zurück auf die Piste führt. 13.3 Würdigung der subjektiven Beweismittel 13.3.1 Zu den Aussagen von N.________ Gemäss den Angaben von N.________ anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 26. Februar 2015 (pag. 102 ff.) sei das Tempo während der Abfahrt als der Unfall passierte nicht so schnell gewesen (pag. 103, Z. 60 ff.). Sie habe gesehen, wie J.________ von der Skipiste, welche eine leichte Linkskurve mache, rechts von der Skipiste in ein «Nebenwägli» gefahren sei.