30 lit.c). Wie bereits mehrfach ausgeführt befand sich zum Unfallzeitpunkt sowie zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Fotografie noch kein roter Markierungspfosten auf der Anhöhe vor dem Chalet K.________. 13.2.3 Fotoaufnahmen der Patrouilleure (pag. 98 ff.) Es befinden sich des Weiteren durch die Patrouilleure erstellte Fotoaufnahmen in den Akten (pag. 87, Z. 66 f.; pag. 98 ff.). Zu welchem Zeitpunkt die Aufnahmen gemacht wurden, lässt sich nicht feststellen. Die Aufnahme des fraglichen Pistenabschnitts (pag. 99) zeigt den durch Schneesportler geschaffenen Weg, der in einer Bogenform über die Anhöhe vor dem Chalet K.________ führt.