Am Rand der präparierten Piste sind jeweils rot-orange Pfosten auszumachen. Die Pfosten markieren die seitliche Begrenzung der Piste und weisen je nach Umfang der orangen Einfärbung jeweils auf den rechten oder linken Pistenrand hin. Die Pfosten auf der rechten Seite zeichnen sich durch eine (lange) orange Einfärbung von 100 cm und diejenigen auf der linken Seite durch eine (kurze) orange Einfärbung von 30 cm aus (pag. 265; pag. 1009, Z. 20 ff.; SKUS-Richtlinie Ziff. 21; SBS-Richtlinie Nr. 36). Die Übersichtaufnahme vor der Unfallstelle (pag.