Sollte J.________ die Kontrolle über ihre Skier verloren haben, wäre zudem zu prüfen, ob sich der Unfall durch die in der Anklageschrift umschriebenen Massnahmen hätte verhindern lassen. 12. Beweismittel Die Vorinstanz hat die zahlreichen vorhandenen objektiven sowie subjektiven Beweismittel korrekt aufgeführt (S. 6 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1194 f.). Darauf kann vorab verwiesen werden. Die Kammer beschränkt sich im Nachfolgenden darauf, jeweils einzig die entscheidenden Aussagen und Dokumente wiederzugeben.