11. Bestrittener Sachverhalt Bestritten und damit im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung zu prüfen bleibt, ob der Pistenrand bzw. der Pistenverlauf für J.________ erkennbar war und ob sich J.________ auf der Piste wähnte, ob sie bewusst neben der Piste fuhr oder ob sie allenfalls vor dem Unfall die Kontrolle über die Skier verlor. In diesem Zusammenhang stellt sich ferner die Frage, ob der Pistenrand durch das Betreten der Unfallstelle im Nachhinein verändert wurde. Sollte J.______