18 die guten Wetter- und Sichtverhältnisse am Unfalltag sowie die Tatsache, dass es zuvor frisch geschneit hatte. Betreffend den Unfallhergang ist unbestritten, dass J.________ auf der Höhe des Chalets K.________ auf einen Hügel fuhr und anschliessend kopfüber in den dahinterliegenden Graben stürzte. Dabei blieb sie mit dem Kopf und einem Grossteil ihres Körpers im darunterliegenden Bach stecken, sodass lediglich ihre Beine bzw. Skier herausragten.