Die Leberverletzung war dabei durch stumpfe Gewalteinwirkung - vermutlich durch den Sturz auf den Skistock - verursacht worden. Der Graben war durch die Betreiberin der Lifte und des Skigebietes, die O.________ AG, am Pistenrand längs der Piste mit einem Wimpelseil an drei gelb-schwarzen Markierungsstangen gekennzeichnet.