Noch eher hätten die Seilwimpel genützt, wenn sie zusätzlich auf der Anhöhe längs zum Bachbett angebracht gewesen wären, doch auch dann hätte ein Sturz in den Bach je nach den Umständen nicht verhindert werden können. J.________ hätte die Gefahr allenfalls früher erkannt, wären die Seilwimpel zusätzlich auf der Anhöhe längs zum Bachbett angebracht gewesen. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung treffe den für die Sicherheit eines Skigebiets Verantwortlichen eine unterschiedliche Sicherungspflicht für Piste und Pistenrand einerseits sowie für Nebenflächen andererseits (BGE 122 IV 193 E. 2a).