Hinter den gelb-schwarzen Stangen führten keine Spuren in oder über das AC.________. Auch wenn davon ausgegangen werden würde, dass das AC.________ für J.________ nicht erkennbar gewesen sei, müsse zwingend eine Verletzung der FIS-Regel 2 angenommen werden. Diesfalls wäre J.________ nicht auf Sicht und somit in einer nicht den Verhältnissen angepassten Weise gefahren, andernfalls wäre ihr ein Halt vor dem Sturz in das AC.________ ohne Weiteres möglich gewesen.